Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 26.07.2012

Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 01.02.2012 - 2 W 10/12   

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https://dejure.org/2012,14453
OLG Schleswig, 01.02.2012 - 2 W 10/12 (https://dejure.org/2012,14453)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 01.02.2012 - 2 W 10/12 (https://dejure.org/2012,14453)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 01. Februar 2012 - 2 W 10/12 (https://dejure.org/2012,14453)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Anmeldung, Handelsregister, Limited, Personengesellschaft, Prüfungspflicht, Vertretungsbefugnis

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Vertretungsrechtsnachweis bei Limited

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anforderungen an den Nachweis der Vertretungsverhältnisse einer Limited nach englischem Recht gegenüber dem Registergericht

Besprechungen u.ä.

  • haufe.de (Entscheidungsbesprechung)

    Nachweis über Vertretungsberechtigung einer Englischen Limited

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 1063
  • MDR 2012, 981
  • FGPrax 2012, 127
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • OLG Nürnberg, 26.01.2015 - 12 W 46/15

    (Handelsregistereintragung: Nachweis der Vertretungsbefugnis des handelnden

    Die bloße Glaubhaftmachung, also die Vermittlung einer überwiegenden erheblichen Wahrscheinlichkeit (Sternal in: Keidel, FamFG, 17. Aufl. § 31 Rn. 3), genügt dabei nicht; das an strenge formale Kriterien gebundene Registerverfahren begnügt sich nicht mit einer Glaubhaftmachung, sondern verlangt urkundliche Nachweise (OLG Schleswig GmbHR 2012, 799; OLG Frankfurt FGPrax 2007, 33).

    - teilweise wird eine Registerbescheinigung des Companies House mit Apostille und deutscher Übersetzung für den Sonderfall, dass die Gesellschaft nur über einen einzigen director verfüge, der deshalb die Gesellschaft nur allein vertreten könne, für ausreichend erachtet (OLG Rostock IPRspr. 2009, Nr. 297, 763; OLG Schleswig GmbHR 2012, 799);.

    - eine aktuelle Bescheinigung eines englischen Notars über die Vertretungsbefugnis wird teilweise für genügend gehalten (OLG Schleswig GmbHR 2012, 799), teilweise dann nicht, wenn sie allein auf einer Einsichtnahme des Notars in das beim Companies House geführte Register beruht (OLG Köln FGPrax 2013, 18); hingegen soll die Bescheinigung eines englischen Notars zum Nachweis ausreichen, welche die Vertretungsmacht nach Einsicht auch in die beim Register des Companies House geführten Unterlagen ( memorandum , articles of association und Protokollbuch) bestätigt, sofern sie nachvollziehbare Angaben zu den tatsächlichen Gründen der notariellen Feststellungen enthält (OLG Nürnberg DNotZ 2014, 626; OLG Düsseldorf BeckRS 2014, 21952).

    Das Registergericht ist vielmehr im registerlichen Eintragungsverfahren auch ohne diesbezügliche Zweifel stets zur Prüfung einer bestehenden Vertretungsbefugnis der handelnden Organe zum Zeitpunkt der Stellung des Eintragungsantrags von Amts wegen verpflichtet (vgl. OLG Schleswig GmbHR 2012, 799).

  • OLG Düsseldorf, 21.08.2014 - 3 Wx 190/13

    Wie ist dem Grundbuchamt die Vertretungsberechtigung für eine ausländische

    Nur im hiesigen Zusammenhang einer Bescheinigung eines englischen Notars über die Vertretungsverhältnisse einer private limited company schließlich wird erörtert, ob an diese in bestimmter Hinsicht - nämlich in Bezug auf eine Alleinvertretungsbefugnis - geringere Anforderungen zu stellen sind, falls die Gesellschaft nur einen einzigen director hat (KG DNotZ 2012, S. 604 ff; SchlHolstOLG NJW-RR 2012, S. 1063 ff; OLG Köln a. a. O.; OLG Nürnberg a. a. O.; Langhein NZG 2001, S. 1123/1125 und 1127; Pfeiffer a. a. O., S. 243 und 244; undeutlich ThürOLG, Beschluss vom 24. März 2014 in Sachen 3 W 31/14 ).
  • BGH, 21.07.2020 - II ZB 26/19

    Zurückweisung einer von sämtlichen Gesellschaftern einer

    3 Z 49/82|LG Berlin; 21.05.1982; 82 AR 144/82|OLG Hamburg; 19.07.1982; 8 W 172/82">MDR 1982, 1030 mwN; KG, DNotZ 2006, 550 beide zu § 20 Abs. 2 FGG; OLG Karlsruhe, NZG 2012, 1314, 1316; OLG Hamm, FGPrax 2008, 78; NZG 2013, 997; OLG Frankfurt, NZG 2008, 749; OLG Schleswig, NZG 2010, 957, 958; NJW-RR 2012, 1063, 1064; KG, NZG 2012, 1346; Krafka/Krafka, Registerrecht, 11. Aufl., Rn. 2455; Steitz in Henssler/Strohn, GesR, 4. Aufl., § 108 HGB Rn. 7; Born in Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, HGB, 4. Aufl., § 106 Rn. 29; Abramenko in Prütting/Helms,FamFG, 4. Aufl., § 59 Rn. 18 mwN; Zöller/Feskorn, ZPO, 33. Aufl., § 59 FamFG Rn. 10; Nedden-Boeger in Schulte-Bunert/Weinreich, FamFG, 6. Aufl., § 382 Rn. 38).
  • OLG Düsseldorf, 07.08.2019 - 3 Wx 64/17

    Nachweis der Vertretungsberechtigung des Kommanditisten für die persönlich

    Diese Prüfung erfordert indes andererseits nicht mehr als den positiven Nachweis der Berechtigung; das Gericht darf sich lediglich nicht mit einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit und damit einer bloßen Glaubhaftmachung begnügen, sondern hat in erster Linie urkundliche Nachweise zu verlangen (SchlHOLG NJW-RR 2012, 1063 ff; OLG Nürnberg a.a.O. m.w.Nachw.).
  • OLG Düsseldorf, 18.07.2019 - 3 Wx 138/18

    Nachweis der Vertretungsberechtigung des Geschäftsführers einer englischen Ltd.

    Diese Prüfung erfordert indes andererseits nicht mehr als den positiven Nachweis der Berechtigung; das Gericht darf sich lediglich nicht mit einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit und damit einer bloßen Glaubhaftmachung begnügen, sondern hat in erster Linie urkundliche Nachweise zu verlangen (SchlHOLG NJW-RR 2012, 1063 ff; OLG Nürnberg a.a.O. m.w.Nachw.).
  • FG Köln, 08.10.2015 - 13 K 2932/14

    Ergehen wirksamer Schätzungsbescheide gegenüber einer zwischenzeitlich

    Der Senat kann dabei dahinstehen lassen, ob die in das Handelsregister des Amtsgerichts M noch bei Bestehen der Limited vom Geschäftsführer erfolgte Anmeldung der Verlegung der Zweigniederlassung, welche jedoch erst nach dem Erlöschen der Limited vom Amtsgericht M eingetragen worden war und - richtigerweise - niemals hätte eingetragen werden dürfen (vgl. zur Prüfungspflicht des Registergerichts Beschluss des OLG Schleswig vom 1. Februar 2012 2 W 10/12, GmbHR 2012, 799), eine nicht eingetragene und bekanntgemachte Tatsache i.S.d. § 15 Abs. 1 HGB oder eine unrichtig bekanntgemachte Tatsache nach § 15 Abs. 3 HGB darstellt.
  • KG, 21.12.2021 - 22 W 84/21

    Anmeldung des Austritts eines Kommanditisten aus einer KG im Handelsregister

    Jedenfalls bei der Anmeldung des Ausscheidens hat auch dieser Gesellschafter selbst mitzuwirken (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 01. Februar 2012 - 2 W 10/12 -, juris Rdn. 8; Beschluss vom 20. Januar 2010 - 2 W 182/09 -, juris Rdn. 21; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 04. April 1978 - 1 Z 15/78 -, juris; Baumbach/Hopt/Roth, HGB, 40. Aufl., § 143 Rdn. 3; Münchener Kommentar zum HGB/Schmidt, 4. Aufl., § 143 Rdn. 10; Oetker/Kamanabrou, HGB, 7. Aufl., § 143 Rdn. 5).
  • KG, 01.07.2022 - 22 W 31/22

    Verpflichtung zur Abgabe einer erneuten Habilitätsversicherung bei Bestellung zum

    Da § 142 Abs. 3 ZPO (analog) die Einholung oder Auflage einer Übersetzung in das Ermessen stellt, kann sich das Gericht zwar mit der Vorlage des fremdsprachigen Dokuments begnügen, wenn - alle - erkennenden Richter sie übersetzen können (vgl. etwa - zum FamFG - Schleswig Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 01. Februar 2012 - 2 W 10/12 -, Rn. 18, juris; zum Zivilprozess: Fritsche in: MüKoZPO, 6. Aufl., §§ 142-144 Rn. 19).
  • KG, 30.06.2022 - 22 W 31/22

    1. Auch der, der zuvor Geschäftsführer gewesen ist und eine Versicherung nach §

    Da § 142 Abs. 3 ZPO (analog) die Einholung oder Auflage einer Übersetzung in das Ermessen stellt, kann sich das Gericht zwar mit der Vorlage des fremdsprachigen Dokuments begnügen, wenn - alle - erkennenden Richter sie übersetzen können (vgl. etwa - zum FamFG - SchleswigHolsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 01. Februar 2012 - 2 W 10/12 -, Rn. 18, juris; zum Zivilprozess: Fritsche in: MüKoZPO, 6. Aufl., §§ 142 - 144 Rn. 19).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 26.07.2012 - I-2 W 10/12   

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https://dejure.org/2012,49049
OLG Düsseldorf, 26.07.2012 - I-2 W 10/12 (https://dejure.org/2012,49049)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.07.2012 - I-2 W 10/12 (https://dejure.org/2012,49049)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. Juli 2012 - I-2 W 10/12 (https://dejure.org/2012,49049)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 23.04.2010 - 2 W 6/10

    Erstattungsfähigkeit von Übersetzungskosten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.07.2012 - 2 W 10/12
    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluss vom 23. April 2010 - I-2 W 6/10 sowie Beschlüsse vom 17. Juli 2009 - I-2 W 29/09 und 22. Juli 2009 - I-2 W 24/09) sind Übersetzungskosten für die im Prozess gewechselten Schriftsätze, Urkunden, Beweisprotokolle und Gutachten sowie gerichtliche Protokolle, Verfügungen und Entscheidungen grundsätzlich erstattungsfähig.

    In Bezug auf die glaubhaft gemachte Position "External translation service for preparing an English translation of P. grounds of appeal in the case I-2 U 93/10 (BN -DE08)" steht dem Erstattungsanspruch nicht entgegen, dass keine höheren Kosten verlangt werden können, als sie sich ergeben hätten, wenn der Übersetzer vom Gericht herangezogen und nach Maßgabe des JVEG entschädigt worden wäre (Senat, Beschluss vom 23. April 2010 - I-2 W 6/10), wobei gemäß § 11 Abs. 1 JVEG das gesetzliche Honorar für eine Übersetzung 4 EUR (bei außergewöhnlich schwierigen Texten, Satz 2 letzter Halbsatz) für jeweils angefangene 55 Anschläge beträgt.

  • OLG Düsseldorf, 17.07.2009 - 2 W 29/09

    Erstattungsfähigkeit der Kosten für die Übersetzung von Schriftstücken im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.07.2012 - 2 W 10/12
    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluss vom 23. April 2010 - I-2 W 6/10 sowie Beschlüsse vom 17. Juli 2009 - I-2 W 29/09 und 22. Juli 2009 - I-2 W 24/09) sind Übersetzungskosten für die im Prozess gewechselten Schriftsätze, Urkunden, Beweisprotokolle und Gutachten sowie gerichtliche Protokolle, Verfügungen und Entscheidungen grundsätzlich erstattungsfähig.
  • OLG Düsseldorf, 22.07.2009 - 2 W 24/09

    Erstattungsfähigkeit der Kosten für die Übersetzung von Schriftstücken im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.07.2012 - 2 W 10/12
    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluss vom 23. April 2010 - I-2 W 6/10 sowie Beschlüsse vom 17. Juli 2009 - I-2 W 29/09 und 22. Juli 2009 - I-2 W 24/09) sind Übersetzungskosten für die im Prozess gewechselten Schriftsätze, Urkunden, Beweisprotokolle und Gutachten sowie gerichtliche Protokolle, Verfügungen und Entscheidungen grundsätzlich erstattungsfähig.
  • OLG Düsseldorf, 25.07.2013 - 2 W 13/13
    Gleiches gilt für die gegnerischen Schriftsätze (nebst Anlagen), zu denen zu erwidern ist, sowie für Urkunden, Beweisprotokolle und Gutachten sowie gerichtliche Protokolle, Verfügungen und Entscheidungen (vgl. Beschluss vom 26. Juli 2012 - I-2 W 10/12; Beschluss vom 29. April 2010 - I-2 W 6/10 sowie Beschlüsse vom 17. Juli 2009 - I-2 W 29/09 und vom 22. Juli 2009 - I-2 W 24/09; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 6. Aufl., Rdnr. 592 ff. m.w.N. aus der Rechtsprechung des Senats).
  • OLG Düsseldorf, 13.09.2013 - 2 W 30/13

    Erstattungsfähigkeit von Übersetzungskosten im Patentverletzungsverfahren

    Zwar sind Übersetzungskosten, die eine der deutschen Sprache nicht mächtige ausländische Partei in einem Patentverletzungsprozess aufwendet, um jederzeit dem Rechtsstreit folgen zu können und an ihm beteiligt zu bleiben, grundsätzlich zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig und damit im Rahmen der Kostenausgleichung erstattungsfähig (vgl. Beschluss vom 25.07.2013 - I-2 W 13/13; Beschluss vom 26.07.2012 - I-2 W 10/12 ; Beschluss vom 23.07.2012 - I-2 W 20/12, GRUR-RR 2012, 493; Beschluss vom 29.04.2010 - I-2 W 6/10; Beschluss vom 30.09.2009 - I-2 W 39/09, Beschluss vom 17.07.2009 - I-2 W 29/09, InstGE 12, 177 = GRUR-RR 2009, 448 [LS] ; Beschluss vom 22.07.2009 - I-2 W 24/09, juris; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 6. Aufl., Rdnr. 592).
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